Erinnerung an den Himmelfahrtstag 1968

Geschrieben von D.Koch am 23. Mai 2003 23:41:12:

Zum evangelischen Himmelfahrtsgottesdienst am Vormittag waren mein Bruder Eckhard und ich noch einmal in der Universitätskirche. Von der Empore sahen wir das letzte Mal das schöne Netzgewölbe der dreischiffigen Chorhalle, das Rippengewölbe mit den Jochsternen des Langhauses, und wir hörten zum letzten Mal die große Eule-Orgel. Die Stimmung war gedrückt; denn zur gleichen Zeit fand die Stadtverordnetenversammlung statt, deren Abrißbeschluß allgemein erwartet wurde. Nach dem Gottesdienst führte die Kunsthistorikerin Elisabeth Hütter durch die Kirche. Wir konnten uns nicht vorstellen, daß die Kirche in einer Woche gesprengt sein würde, aber der Erste Sekretär der SED-Bezirksleitung wußte schon: »Das Gesicht der Stadt Leipzig wird sozialistisch sein.«
(...)
Am Himmelfahrtstag 1968, dem 23. Mai, beschloß die Leipziger Stadtverordnetenversammlung mit einer Gegenstimme den Bebauungsplan des Karl-Marx-Platzes, der den Abriß der Universitätskirche bedeutete. Die bestellte Jubelkampagne der Leipziger Zeitungen vom nächsten Tage - großartige Perspektive beim Aufbau des Zentrums, Verantwortung für das Ganze - war seit Jahren die einzige offizielle Mitteilung, wenn auch indirekt, über das Schicksal der Universitätskirche. Nun hatte es die SED-Führung ungeheuer eilig, vollendete Tatsachen zu schaffen. Bis zum 5. Juni 1968, an dem der III. Internationale Bachwettbewerb begann, sollte offenbar von der Kirche und ihren Trümmern nichts mehr zu sehen sein. Außerdem dürfte sie sich über das Ausmaß der Proteste unsicher gewesen sein. Noch am Abend des 23. Mai wurden die ersten Absperrgitter um die Kirche aufgestellt, am nächsten Tag begannen die Sprengungsvorbereitungen, und am 28. waren über 500 Sprenglöcher gebohrt.
(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 28 f.)


Erinnerung an den 24. Mai 1968

Geschrieben von D. Koch am 24. Mai 2003 07:25:00:

Protestansammlungen gegen den Sprengungsbeschluß

Als der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 1968 bekanntgegeben wurde, zitierte die LVZ aus der Rede eines Abgeordneten:
»Wenn unter Berufung auf restaurative Erscheinungen in der CSSR Vertreter christlicher Kreise versuchen, Stimmung gegen die höchste Volksvertretung unserer Stadt zu machen, stellen wir uns hinter den vom Oberbürgermeister vertretenen Standpunkt, gegen diese Kräfte mit allen gesetzlichen Mitteln vorzugehen.«
Hier wurde ein Zusammenhang konstruiert, der in keiner Weise bestand, der aber die Angst der SED-Diktatur vor einem Ausufern der Leipziger Proteste und einem Übergreifen der Reformbewegung in der CSSR auf die DDR zeigte. In meinem Bekanntenkreis war die Entwicklung in der CSSR seit Monaten aufmerksam verfolgt worden. Seitdem der Abriß der Universitätskirche drohte, und besonders in der Woche vor der Sprengung, drehten sich unsere Gespräche immer wieder um diese Barbarei. Sie wurde als ein politischer Willkürakt kulturellen Vandalismus’ erlebt, mit dem sich die SED über die Gefühle der meisten kulturell interessierten Leipziger hinwegsetzte. Wir waren empört, weil mit der Kirche ein geistig-kulturelles Zentrum, ein altehrwürdiges Traditionsgebäude der Universität und ein kunstgeschichtlich bedeutendes Bauwerk abgerissen werden sollte. Was unter uns besprochen wurde, wäre, so wie ich später die Strafjustiz der DDR kennenlernen sollte, als vielfache staatsfeindliche Hetze gewertet worden. Aber niemand versuchte, eine Verbindung zur Entwicklung in der CSSR herzustellen oder eine politische Restauration zu erreichen. Entgegen dem geäußerten Stabilitätsoptimismus sprach aus der propagandistischen Verknüpfung die Angst der DDR-Führung. Anderthalb Jahre später wird die Stasi versuchen, mir eine Verbindung zwischen dem Protest gegen den Kirchenabbruch und Reformbestrebungen nach dem Vorbild der CSSR anzulasten.
Die Unwillensäußerungen der Leipziger blieben vollständig friedlich. Wir wußten, daß die SED-Führung nicht vor Gewalt gegen Protestierende zurückschrecken würde. Am 17. Juni 1953 hatte ich als 16-jähriger die ersten spontanen Arbeiterdemonstrationen und anschließend die sowjetischen Panzer erlebt. Seit dem Sprengungsbeschluß versammelten sich jeden Abend Menschen vor den Absperrgittern. Am Anfang waren es einige Dutzend, deren Diskussionsgruppen von Polizeistreifen aufgelöst wurden, in den letzten Tagen mehrere Hundert, gegen die Rollkommandos vorgingen. In diesen Tagen vor der Sprengung war ich dreimal am späten Nachmittag vor der Universitätskirche. Es gab Neugierige, die nur wissen wollten, was hier vor sich gehe, aber die meisten äußerten ihr Unverständnis oder ihre Empörung über die Sprengung. Passanten sahen sich vorsichtig um, warfen schnell Blumen über die Absperrgitter und gingen rasch weiter. Die Menschen hatten Angst. Auch beim Fotografieren mußte man aufpassen, da wiederholt Polizisten kamen und aufforderten, nicht zu fotografieren. Mir gelang es unbemerkt, einige Aufnahmen von den Sprengungsvorbereitungen und den Absperrungen zu machen. Unter den Diskutanten gab es offensichtlich auch bestellte Agitatoren, die den Abriß rechtfertigen sollten. So hörte ich bei meinem zweiten Besuch vor der Kirche: „Der Aufbau des neuen Universitätskomplexes erfordert den Abriß der Kriegsruinen. Schuld an der Notwendigkeit des Neubaus sind diejenigen Kreise, die den zweiten Weltkrieg angezettelt haben. Dieselben imperialistischen Kräfte bereiten heute wieder einen Krieg vor.“ Gegen diese sollten wir uns wenden, forderte uns der Sprengungsprotagonist auf. Es klang so, als ob wir, die wir uns gegen den Abriß der Kirche aussprachen, zu einem Lager von Kriegstreibern gehörten. Mit so jemandem zu diskutieren, lohnte sich nicht. Als sich uns eine Volkspolizei-Streife näherte, ging ich.
(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 30 f.)


Wiederaufbau Paulinerkirche Leipzig:
Erinnerung zum 25./26. Mai 1968

Geschrieben von D. Koch am 25. Mai 2003 11:03:55:

Die Universitätskirche war die mit Kunstwerken aus sechs Jahrhunderten am reichsten ausgestattete Leipziger Kirche. Die knappe Woche bis zur Sprengung ließ nur Zeit für eine Notbergung. Der vom Landesamt für Denkmalpflege ausgearbeitete Plan mit bauarchäologischen Untersuchungen konnte nicht verwirklicht werden. Grüfte mußten ausfindig gemacht, Grabstätten umgebettet, Epithaphien teilweise abgebaut werden. Die kleine Orgel wurde von Mitarbeitern des Musikinstrumentenmuseums gerettet. Für die vollständige Bergung der großen Orgel blieb nicht genügend Zeit. Deren Zinnpfeifen bot die Universität dem Orgelbauer Eule als Altmetall an. Stellvertretend für die vielen in der Literatur nicht erwähnten Leipziger, die sich uneigennützig zur Verfügung gestellt haben, nenne ich den Musiktherapeuten Christoph Schwabe und den Gewandhauscellisten Hans-Peter Linde, die beim Ausbau der Orgel mithalfen. Schob die SED für den Abriß noch städtebauliche Gründe vor, so wurde für dessen überstürzte Ausführung eine Begründung nicht einmal versucht. 1993 konnte der Hochaltar in der Thomaskirche aufgestellt werden, andere der geretteten Kunstwerke sind noch heute obdachlos.
(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 29 f.)


Erinnerung zum 27. Mai 1968

Geschrieben von D. Koch am 27. Mai 2003 06:49:50:

Am späten Nachmittag des 27. Mai 1968 war ich das letzte Mal vor der Universitätskirche, wo sich immer mehr Menschen einfanden. Als überraschend Volkspolizei vorfuhr, mehrere Menschen festnahm und auf Mannschaftswagen abtransportierte, war ich unter den ersten Festgenommenen. Für die weiteren Ereignisse zitiere ich deshalb andere Augenzeugen. Der damalige katholische Studentenpfarrer Clemens Rosner (Rosner, S. 41) schreibt zusammenfassend über den 27. Mai:
»Die ersten Räumkommandos versuchten, die Leute vom Platz zu drängen, nachdem ein Streifenwagen der VP [= Volkspolizei] aufgefordert hatte: „Bürger der DDR! Verlassen Sie bitte sofort den Karl-Marx-Platz! Ihre Zusammenkunft ist ungesetzlich!“ Dabei wurden ca. 30 bis 50 Personen aus der Menge herausgegriffen und zu einer Vernehmung in die Gebäude der Harkort-Straße bzw. Beethovenstraße gebracht. Zwei von ihnen befanden sich noch 6 Wochen in Untersuchungshaft. Andere wurden in Schnellverfahren von einem Sondergericht bis zu 1.000,- M (!) Strafe verurteilt ohne Einspruchsmöglichkeit - oder wurden nach etwa 15 Stunden wieder freigelassen. Bei den Verhören wollte man erfahren, warum man am Karl-Marx-Platz war, ob man andere kennt, ob man von irgendwem oder irgendwo aufgefordert worden sei, dorthin zu kommen, ob man Christ sei, ob Student, ob Verbindung zur Studentengemeinde bestünde.«
Superintendent Dr. Wolfgang Arnold von der nahegelegenen Nikolaikirche berichtet über die Zeit gegen 21.30 Uhr (Archiv des Landeskirchenamtes Dresden, zit. nach Löffler, S. 186):
»Auf dem Platz haben sich, vor allem auf den beiden Straßenbahninseln der Mittelfahrbahn einige hundert Menschen angesammelt und sehen stumm zur Kirche hinüber. Die Polizei, offenbar äußerst nervös, ist mit einem Riesenaufgebot vertreten (...) Durch Lautsprecher wird aufgefordert, den südlichen Teil des Platzes zu räumen. Wie ich höre, sind wiederholt Blumen über das Absperrungsgitter zur Kirche hingeworfen worden. Es wird eine Kette von Polizisten mit Gummiknüppeln von der Kirche zum Hotel Deutschland über den Platz gezogen, sodann erfolgt das Kommando: Rollkette marsch!, und die Menschenmenge wird unter dauernder weiterer Aufforderung durch die Lautsprecher nach der Goethestraße und dem Georgiring in Richtung Oper gedrängt. Eine Anzahl Blaulicht-Pkw der Polizei fahren kreuz und quer über den Platz. Von dort kommen auch die Lautsprecher-Kommandos. Wie ich höre, ist eine halbe Stunde zuvor ein Rufer: Wir haben doch hier keinen Notstand! sofort festgenommen worden. Ich werde das 1. Mal in meinem Leben von der Polizei „geräumt“.«
(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 31 f.)


Festnahme am 27./28. Mai 1968
Ermittlungsverfahren

Geschrieben von D. Koch am 27. Mai 2003 13:41:46:

Ich arbeitete als theoretischer Physiker in einer Außenstelle der Leipziger Akademieinstitute der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) in der Petersstraße im Leipziger Stadtzentrum. Als ich drei Tage vor der Sprengung nach Arbeitsschluß zusammen mit meiner Freundin Bärbel Krüger, die auch meine Kollegin war, über den Karl-Marx-Platz ging, hatte sich wieder eine größere Anzahl von Menschen angesammelt, die in verschiedenen Gruppen zusammenstanden. Die meisten empörten sich über den bevorstehenden Abriß. Ein Agitator erklärte, die alte Universität sei so stark kriegsbeschädigt, daß sie nicht wieder aufzubauen sei und gesprengt werden müsse; dabei müsse zwangsläufig die Kirche mit weg. Sie sei ja ohnehin nichts wert. Ich widersprach ihm mit dem Hinweis auf ihre historische und kunstgeschichtliche Bedeutung. Der Agitator: „Gutachten haben ergeben, daß die Kirche keinen Wert hat.“ Auf die erstaunte Nachfrage argumentierte er: „Das Schönste ist die von hier aus sichtbare Fassade mit den Verzierungen. Ein Gutachten hat nachgewiesen, daß diese Verkleidung erst später hinzugefügt wurde. Sie ist nachgemacht, also ohne kunsthistorischen Wert. Wenn also das Beste an der ganzen Kirche unecht ist, hat diese insgesamt keinen Wert.“ In einer anderen Diskussionsgruppe sagte ein bestellter Propagandist: „Um den Karl-Marx-Platz zu einem sozialistischen Platz umzugestalten, muß Baufreiheit geschaffen werden. Das Alte muß dem besseren Neuen weichen.“ Die meisten engagierten sich für die Kirche, oft nur mit einzelnen Ausrufen, wie „Pfui!“ oder „Es ist eine Kulturschande.“ Ich verwies auf frühere Pläne, die Kirche zurückzuversetzen: ”Und wenn das zu teuer ist, könnte man sie einfach verkleiden, wie z. B. das Konsumentwarenhaus“ und sprach mich drastisch gegen die Sprengung von Kirche und Augusteum aus: „Was die angloamerikanischen Terrorbomber übriggelassen haben, reißen nun die Stadtväter ab.“
Plötzlich fuhr Volkspolizei vor und forderte durch Lautsprecher zur Räumung des Platzes auf. Als eine Polizeikette auf uns zukam, liefen die meisten Menschen auseinander. Wegen einer Kniegelenkserkrankung konnte ich mich nicht schnell genug vor der Polizei in Sicherheit bringen. Ich gab Bärbel noch rasch meine Aktentasche, weil sich in dieser ein Exemplar des Spiegel befand, und sagte: ”Lauf schnell weg!” Ein Volkspolizist ergriff mich am Arm, wobei ich durch die schmerzhafte Drehung in meinem Kniegelenk zu Boden fiel. Von Volkspolizisten hochgerissen und auf einen Mannschaftswagen verfrachtet, wurde ich mit einem Dutzend anderer in den Komplex des Polizeipräsidiums zwischen Beethoven- und Harkortstraße gefahren und ca. 19 Stunden lang festgehalten. Nach meiner Festnahme gegen 17.30 Uhr verhörte mich die Kriminalpolizei die ganze Nacht über pausenlos in vier Vernehmungen und entließ mich am nächsten Tag gegen Mittag. Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Auflauf gemäß § 116 Abs. 1 StGB/DDR eröffnet unter dem laut Verfügung der Deutschen Volkspolizei vom 27.5.1968 »dringenden Tatverdacht, am 27.5.1968 in Leipzig 1, Karl-Marx-Platz, aus Abneigung wegen des bevorstehenden Abbruchs der Universitätskirche mehrfachen Aufforderungen der Volkspolizei, den Platz zu räumen, keine Folge geleistet zu haben. Er widersetzte sich diesen Aufforderungen und setzte sich auf das Pflaster des Karl-Marx-Platzes.«
Die erste Vernehmung dauerte über sechs Stunden. Ich fürchtete, einer der Agitatoren vor der Kirche würde mir meine deutlichen Äußerungen gegen die Sprengung entgegenhalten; aber es gab keinen Belastungszeugen. Auf die Fragen, warum ich zum Karl-Marx-Platz gegangen sei, erklärte ich, daß mich mein Heimweg nach der Arbeit zufällig dort vorbei geführt hätte. Im Polizeiprotokoll vom 27.5.1968 in meiner Stasiakte sind meine Äußerungen zur Universitätskirche (Dok. 1):
»Ich bin einerseits an dem Plan der Neugestaltung des Karl-Marx-Platzes interessiert, andererseits habe ich großes Interesse an kulturhistorischen Bauwerken und ich finde es traurig, daß man die Kirche abreißt. Ich bin für das vorgeschlagene Projekt, hätte mir jedoch eine Lösung gewünscht, bei der die Universitätskirche erhalten bleibt, z. B. verschalt wie das Konsument-Kaufhaus oder z B. zurückgerückt, wie dies bereits vor einigen Jahren zur Diskussion stand.«
Und: »Schade um die Kirche.«
Gegen die Behauptungen eines Leutnants der Kriminalpolizei, ich hätte der Räumung des Platzes passiven Widerstand entgegengesetzt, verteidigte ich mich wahrheitsgemäß damit, daß ich mich allein wegen der Operation meines Kniegelenks nicht schnell genug entfernen konnte, mich auch nicht hingesetzt hatte, sondern von einem Volkspolizisten umgerissen worden war. Dies wurde nicht ernst genommen und auch in der späteren Entwicklung stets übergangen. Eine Gegenüberstellung mit einem Genossen Oberleutnant, der nur formelhaft behauptete, ich hätte passiven Widerstand geleistet, ergab auf mein Nachfragen, daß er sich weder an meine Person noch an die konkreten Umstände meiner Festnahme erinnerte.
Im dritten Verhör sollte ich entweder meinen Widerstand bekennen oder aber zu der Erklärung gebracht werden, der Offizier der Volkspolizei lüge. Diesen direkt der Lüge zu bezichtigen, wagte ich nicht aus Angst, daß mir dies als zusätzlicher Straftatbestand ausgelegt würde. Dazu zitiere ich die stark stilisierte Protokollierung vom 28.5.1968, 1.05 Uhr, die den ausgeübten Druck nicht wiedergibt:
»Frage: Wie lange wollen Sie noch lügen?
Antwort: Ich lüge nicht.
Frage: Wollen Sie damit sagen, daß der Offizier der Volkspolizei, welcher Ihnen erklärte, wie Sie sich auf dem Karl-Marx-Platz verhalten haben und aus diesem Grund Ihre Zuführung veranlaßte, die Unwahrheit sagt?
Antwort: Ich habe mich so verhalten, wie ich es in meiner ersten Vernehmung zu Protokoll gegeben habe. Ich kann es nur so sagen, wie es war.«
Die Vernehmungsprotokolle, zeigen, daß ich mich sachlich gegen alle politischen Unterstellungen zur Wehr gesetzt und zusammenfassend erklärt habe:
»Ich sehe aufgrund meines Verhaltens auf dem Karl-Marx-Platz keinen Grund, mich deshalb einer Volkspolizeidienststelle zuzuführen.«
In der letzten Vernehmung am 28.5.1968 wollte ein anderer Leutnant der Kriminalpolizei wissen, ein wie aktiver Kirchgänger ich sei, welche Funktionen ich in einer Kirchengemeinde ausübe, ob ich im Kirchenchor sänge oder Kirchenmusiken besuche. Ich räumte ein, daß ich gern auch zu Kirchenkonzerten ginge und selbst in der Weihnachtszeit in Konzerten in der Nikolaikirche Blockflöte gespielt habe. Daran schlossen sich weitere Fragen nach meiner Flötenlehrerin und nach Beziehungen zu Leipziger Kantoren an. In diesen ersten Verhören meines Lebens lernte ich, wie schnell die wahrheitsgemäße Antwort auf Fragen, die zunächst ganz unverfänglich zu sein scheinen, dazu führt, Beziehungen zu Dritten - hier zu kirchlichen Kreisen – auszuforschen, und wie man in Schwierigkeiten gerät, wenn man auf Fragen antworten muß, die ihrerseits schon falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Diese Erfahrungen und die Gespräche mit Freunden darüber waren nach meiner späteren Stasiverhaftung sicher hilfreich, mich nicht sogleich überrumpeln zu lassen.
(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 33 - 35)


Erinnerung zum 28. Mai 1968

Geschrieben von D. Koch am 28. Mai 2003 08:54:23:

Auf dem Platz sammelte sich auch am 28. Mai wieder eine große Menschenmenge, gegen die die Polizei Räumketten einsetzte. So erzählten mir Marlene und Horst Gurgel, daß sie an diesem Tag zusammen mit Pater Gordian Landwehr vor der Kirche in einen Polizeizugriff gerieten. Horst Gurgel lief absichtlich so, daß Pater Gordian entkommen konnte. Die Polizei nahm seine Personalien auf und meldete diese an seinen Arbeitgeber, die Leipziger Oper. Wie er unter vorgehaltener Hand erfuhr, hatte sich zwar die SED-Parteileitung in seiner Abwesenheit mit ihm beschäftigt, aber die Niederschlagung eines Verfahrens gegen ihn beschlossen.
Im Polizeibericht vom 28. Mai 1968 über Vorkommnisse auf dem Karl-Marx-Platz heißt es (mdr - Sendung des Mitteldeutschen Rundfunks): »In der Zeit vom 27.5., 17.30 Uhr - 28.5., 22.00 Uhr wurden im Zusammenhang mit der Situation Universitätskirche in Leipzig durch die Sicherheitsorgane insgesamt 34 Personen zugeführt, 21 Personen davon nach Überprüfung zur Entlassung vorgeschlagen, 13 Personen wurden vernommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet.«
Einer derjenigen, gegen die ermittelt wurde, war ich. Nach meiner Entlassung aus dem Polizeigewahrsam am 28. Mai 1968 ging ich vor der Sprengung nicht mehr auf den Karl-Marx-Platz.

Außer mir wurden auch andere belangt (Winter 1998, S. 217): »Für die Zeit vom 23. bis 31. Mai 1968 werden 97 „Zuführungen“ genannt, deren Ergebnis elf richterliche Strafbefehle, fünf Abgaben an die Konfliktkommission oder Disziplinarbeauftragte, zwei Einweisungen in den Jugendwerkhof, vier Einstellungen mit Übergabe an die Jugendhilfe, sieben polizeiliche Strafenverfügungen (Geldstrafe), fünf Einstellungen des Verfahrens, zwei Übergaben an den Staatssicherheitsdienst und 61 Entlassungen nach Belehrung waren. Die sächsische Kirchenleitung berichtet neben vielen „Zuführungen“ von sechs längerwährenden Verhaftungen, Schulenentlassungen und Geldstrafen zwischen 150 und 500 Mark.«

(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 32, 35)


Erinnerung zu den Folgen der Festnahme am 27. Mai 1968

Geschrieben von D. Koch am 29. Mai 2003 10:41:46:

Der Staatsanwalt teilte mir nur mit, daß das Ermittlungsverfahren wegen Auflaufs mit Wirkung vom 29.5.1968 eingestellt wurde. Erst nach der Wende fand ich in meiner Stasiakte ein Schreiben der Volkspolizei an meine Arbeitsstelle. Da ich mich nicht strafbar verhalten hatte, sollte meine Haltung zur Universitätskirche durch ein Disziplinarverfahren abgestraft werden, in dem ich keine Verteidigungsmöglichkeiten hatte. Dieser Brief ist die Grundlage für eine Entwicklung, die mein gesamtes Leben aus der Bahn werfen sollte:

Politisch begründete fristlose Entlassung, Arbeitslosigkeit, Übersiedlungs- und Promotionsangebot durch Carl Friedrich von Weizsäcker, Verhaftung, Verurteilung, Psychiatrie Waldheim und Abschiebung nach Westdeutschland.

Erstaunlicherweise erst Wochen später führte mein Chef, Professor Dr. Günter Vojta, ein Disziplinarverfahren gegen mich. Das Verfahren am 15. Juli 1968 fand in einer Atmosphäre politisch aufgeheizter Hysterie statt. Es glich eher einer politischen FDJ-Versammlung, wie ich sie während meines Studiums erlebt hatte, als politisch mißliebige Kommilitonen niedergeschrieen und ihre Relegation gefordert wurde. Die SED hatte einen Zusammenhang zwischen dem Unmut vieler Leipziger über die Kirchensprengung und konterrevolutionären Umtrieben in der CSSR konstruiert. Professor Vojta behauptete, die Volkspolizei habe ihm von meinem staatsfeindlichen Auftreten vor der Universitätskirche Mitteilung gemacht. Er legte weder ein Schreiben der VP, noch ein Protokoll, noch irgendwelche Beweise vor. Eine sachliche Verteidigung war unmöglich. Ich versuchte, meine Aussagen vor der Polizei zu wiederholen. Mein Bedauern über die Kirchensprengung legte Vojta als politische Unruhestiftung aus. Ich hätte mit meinem Verhalten auf dem Karl-Marx-Platz aus politischer Gegnerschaft gegen die DDR im Auftrag von Hintermännern staatsfeindliche Provokationen verübt, und mein Benehmen sei für die Akademie unwürdig und ganz allgemein für die Gesellschaft schädigend. Ich versuchte geltend zu machen, daß ich keinen passiven Widerstand gegen die Volkspolizei geleistet hatte, sondern nur wegen meiner Kniegelenksverletzung nicht weglaufen konnte und zu Fall gekommen war. V. war meine Knieoperation bekannt, aber er wollte dies nicht wissen. Ich wurde niedergeschrieen. Barbara Krüger, die im Nebenraum arbeitete, hätte V. sofort die Richtigkeit meiner Darstellung zu meinem Verhalten vor der Kirche bestätigen können. Aber er ließ eine Sachverhaltsaufklärung nicht zu. Vergeblich versuchte ich, mich damit zu verteidigen, daß sich für die Vorwürfe gegen mich keinerlei Grundlagen in der Ermittlungsakte der Volkspolizei fänden. Daraufhin warf er mir vor, meine Verteidigung vor der Polizei sei unehrlich, und diese Unehrlichkeit sei Beweis für meine staatsfeindliche Gesinnung. Das eingeforderte Ritual der Selbstkritik, d. h. hier der falschen Selbstbezichtigung, hätte mir auch nichts mehr genützt. Ich sei völlig uneinsichtig. Das Kollektiv distanziere sich von meinen Methoden und Verhaltensweisen. Aus staatsfeindlicher Gesinnung heraus würde ich die gesamte Arbeit der Arbeitsstelle hemmen. V. sprach mir mündlich durch Disziplinarurteil die fristlose Entlassung und den Verlust der Rechte aus dem Assistentenvertrag aus "wegen Ihres provokatorischen Auftretens im Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Karl-Marx-Platzes in Leipzig und Ihrem unehrlichen Verhalten bei der Vernehmung durch die Volkspolizei".

In meiner Stasiakte fand ich außerdem eine diffamierende Vollzugsmeldung an die Volkspolizei vom 17. Juli 1968, unterschrieben von Professor Vojtas Vertreter Dr. Reinhold H., der noch heute als Professor an der Leipziger Universität lehrt.

(...) Jemand, gegen den eine politische Beschuldigung erhoben worden war, hatte keine Chance mehr. Gegen die politisch begründete fristlose Entlassung gab es in der DDR nicht den Weg zum Arbeitsgericht, und da es auch keine Verwaltungsgerichte gab, war sie nicht gerichtlich überprüfbar. Im Fehlen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in der DDR zeigte sich ein erheblicher Mangel an Rechtsstaatlichkeit.

Ich wehrte mich erfolglos mit Eingaben an die Staatsanwaltschaft, die Akademieleitung, den Generalstaatsanwalt und den Staatsrat der DDR. Dies waren keine durch ein normiertes Verfahren geregelten Rechtsschritte, sondern praktisch nur Bitten an die Herrschaftsgremien, über die nach Überlegungen politischer Opportunität entschieden wurde. Einem aus politischen Gründen Gefeuerten wollte keiner mehr helfen. Professor Dr. Leibnitz von der Leitung der DAdW rechtfertigte auf meine Beschwerde hin die fristlose Entlassung mit Schreiben vom 20.9.1968:

»Am 24. Juni d.J. ging der Arbeitsstelle für Statistische Physik eine schriftliche Mitteilung der DVP über Ihr Verhalten am 27.5. im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Karl-Marx-Platzes zu. Wie der Bericht ausweist, sind Sie an diesem Tage zu den auf dem Karl-Marx-Platz befindlichen Gruppierungen gegangen und haben mit diesen diskutiert. Weiter wird dazu festgestellt, daß Sie die Neugestaltung des Karl-Marx-Platzes ablehnen. Als Maßnahmen zur Räumung des Platzes eingeleitet wurden, versuchten Sie diese zu verhindern, indem Sie sich auf den Erdboden setzten. Daher mußten gegen Sie Zwangsmaßnahmen angewandt werden.

Durch dieses Verhalten haben Sie die in § 3 der Disziplinarordnung festgelegte Grundverpflichtung aller Mitarbeiter der staatlichen Organe und Einrichtungen und auch der Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Wissenschaften in grober Weise verletzt. (...)

Diesen Pflichten sind Sie nicht nur nicht nachgekommen, sondern haben ihnen im Gegenteil bewußt zuwider gehandelt, so daß Ihr weiteres Verbleiben an der DAdW unmöglich ist. Der Tatbetand der schuldhaften und schwerwiegenden Verletzung der Grundverpflichtung des § 3 der Disziplinarordnung wird durch die Ausführungen in Ihrer Beschwerdeschrift nicht aus der Welt geschafft.«

(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 35 ff.)

Professor Vojta leugnete 1992 vor der Personalkommission der Universität Leipzig, daß er mich wegen meiner Festnahme vor der Universitätskirche fristlos entlassen hatte. Damit kam er durch, da ich damals noch keinen Zugang zu meinen Stasiakten hatte und die Kommission nur ihn hörte, aber weder mich noch einen der anderen angebotenen Zeugen. Nachdem später meine Stasiunterlagen und das Urteil zur Verfügung standen, erkannte die Gesamt-Personalkommission der Universität, »daß Prof. Vojta sowohl mit der im Jahre 1968 gegen Sie ausgesprochenen fristlosen Kündigung, als auch mit seinen Aussagen vor dem MfS - mit verwerflichem Motiv und zum Teil unrechtmäßig - schädigend in Ihre Entwicklung eingegriffen hat und daß er die in Frage stehenden Ereignisse gegenüber der Personalkommission II im 1992 durchgeführten Verfahren nicht wahrheitsgetreu dargestellt hat« (Brief des Kommissionsvorsitzenden Professor Dr. Waurik vom 27.9.1995).

Aber zwischenzeitlich war die Rechtsgrundlage, Vojta zur Verantwortung ziehen zu können, weggefallen, da das Hochschulerneuerungsgesetz Ende 1992 außer Kraft gesetzt wurde. Vojta lehrte bis zu seiner Pensionierung weiter an der Universität.

(Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, S. 653 f.)

 

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